Warum sollte man am 14. September wählen gehen?
Themen auf höheren politischen Ebenen scheinen oft weit entfernt. Die Kommunalpolitik hingegen betrifft das direkte, tägliche Leben eines jeden. Der Stadtrat und der Bürgermeister vertreten die Interessen der Bürgerschaft und treffen Entscheidungen über die Gestaltung der Stadt und somit über viele Lebensbereiche.
Beispielsweise wird über den Bau von Bildungs- und Kultureinrichtungen, die Sanierung von Straßen und öffentlichen Plätzen oder die Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen entschieden. So wird über die Zukunft der Stadt bestimmt.
Bei der Kommunalwahl wird also von den Bürgerinnen und Bürgern festgelegt, welche Wählergruppe, Partei oder Einzelperson in den nächsten fünf Jahren städtische Ausgaben beschließt und essenzielle Entscheidungen trifft.
Wer wird bei den Kommunalwahlen gewählt?
Bei der Kommunalwahl hat der Wähler grundsätzlich vier Stimmen: eine für den direkten Stadtratskandidaten aus dem jeweiligen Wahlbezirk, eine für den Bürgermeister der Kommune, eine für die direkten Kreistagskandidaten und eine für den Landrat.
Bei der Stadtrat- und Kreistagswahl werden die Wahlbezirkskandidaten und gleichzeitig die Parteien gewählt, von denen diese aufgestellt wurden. Beim Bürgermeister und dem Landrat wird die Einzelperson gewählt.
Wer darf wählen?
Bei den Kommunalwahlen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (vor dem 15. September 2009 geboren sind). Außerdem muss man seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet wohnen (vor dem 30. August in den Kreis Herford gezogen sein) und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Personen, die eingeschränkt sind, können mit einer Hilfsperson wählen.
Wie wird gewählt?
Einige Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung per Post. Entweder kann am Wahltag im Wahllokal gewählt werden oder vor dem Wahltag über Briefwahl.
Alle, die sich für eine Wahl im Wahllokal entscheiden, bringen ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mit ins Wahllokal. Man erhält einen Stimmzettel zum Ankreuzen, der ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen wird.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss bis zum 12. September um 15:00 Uhr Wahlunterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern. Mit den Unterlagen wird der Stimmzettel zu Hause ausgefüllt. Der Wahlbrief-Umschlag muss bis 16:00 Uhr am Wahltag bei der Stadt eingegangen sein.