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Jubiläen bei FMK

25 Jahre Engagement und Verantwortung

Steuerberaterin und Dipl.-Finanzwirtin Elke Marquardt blickt auf ein besonderes Jubiläum zurück: Seit dem 2. Januar 2026 ist sie 25 Jahre Partnerin der Kanzlei und prägt deren Entwicklung bis heute maßgeblich. Mit fachlicher Kompetenz, Weitblick und großem Engagement hat sie die Kanzlei über viele Jahre hinweg erfolgreich mitgestaltet.

Eine der ersten richtungsweisenden Entscheidungen, die Frau Marquardt damals mitgetragen hat, war die Einstellung von Susanne Kluge. Was als klassische Sekretariatsposition begann, entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einer zentralen Schlüsselrolle innerhalb der Kanzlei.

Seit dem 1. Februar 2026 ist auch Frau Kluge seit 25 Jahren Teil des Teams und heute als Kanzleimanagerin unverzichtbare Ansprechpartnerin für organisatorische und interne Abläufe. Darüber hinaus ist sie eine geschätzte Kontaktperson für die Mandantinnen und Mandanten und trägt mit ihrem Einsatz wesentlich zum reibungslosen Kanzleialltag bei.

Diese beiden außergewöhnlichen Jubiläen nahm das Team von FMK zum Anlass, die langjährige Verbundenheit, den Einsatz und die gemeinsame Erfolgsgeschichte gebührend zu würdigen und gemeinsam zu feiern.

Mitarbeitenden steuerfrei „etwas Gutes tun“

Wer Mitarbeitende wertschätzen möchte, kann dies in vielen Fällen steuerlich begünstigt tun. Wichtig: Es müssen zweckgebundene Zuschüsse oder Sachleistungen sein – reine Geldgeschenke sind in der Regel steuerpflichtig.

Kinderbetreuung / Pflege

Zuschüsse zur Betreuung von Kindern (z. B. Kindergarten) oder pflegebedürftigen Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gewährt werden.

Essenszuschüsse

Zuschüsse zur Mitarbeiterverpflegung (Kantine, Essensgutscheine) sind bis 3,10 Euro pro Mahlzeit steuerfrei. Darüber hinaus kann bis zum amtlichen Sachbezugswert pauschal versteuert werden.

Job-Ticket / Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit können steuerbegünstigt erfolgen. Auch Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW sind möglich.

Fort- und Weiterbildung

Die Übernahme oder Erstattung beruflicher Fortbildungskosten ist steuerfrei – selbst dann, wenn Mitarbeitende zunächst selbst gezahlt haben.

Erholungsbeihilfen

Beihilfen zum Erholungsurlaub können bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen steuerbegünstigt gewährt werden.

Sachaufmerksamkeiten und Geschenke

Monatliche Sachbezüge bis 50,00 Euro sowie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag) bis 60,00 Euro sind möglich. Geldgeschenke hingegen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.