Zum Hauptinhalt springen
Verhinderung eines ‚Liebhaberei-Betriebs’ Auf was Sie bei Beginn der Tätigkeit achten sollten
Ob eine Tätigkeit als steuerlich relevante Einkunftsquelle oder als sogenannte Liebhaberei gilt, hängt entscheidend von der erkennbaren Gewinnerzielungsabsicht ab. Um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Gründer:innen schon zu Beginn einen fundierten Business-Plan vorlegen und die Ernsthaftigkeit ihrer Tätigkeit klar dokumentieren. Auch während der laufenden Tätigkeit sind marktgerechtes Verhalten, regelmäßige Überprüfung des Geschäftsmodells und eine aktuelle Totalgewinnprognose entscheidend.
Heiß auf Eis Familie Gündogdu belebt mit ihrem Eiscafé das ehemalige Stadtcafé im Lönsweg
Im ehemaligen Stadtcafé in Spenge hat Familie Gündogdu ein neues Eiscafé eröffnet. Neben Eis, Kuchen und Waffeln bietet das Café auch trendige Sommergetränke sowie rund 100 Sitzplätze zum Entspannen. Geöffnet ist täglich von 10 bis 19 Uhr – auch neue Mitarbeitende werden noch gesucht.